Der Weg vom Einzelunternehmen zur GmbH

Ein Einzelunternehmen birgt oftmals für den/die Inhaber/in ein hohes unternehmerisches Risiko, da hierbei mit der persönlichen Haftung zu rechnen ist. Es wird persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten gehaftet und es gibt nur eine Möglichkeit, um die Haftung zu beschränken. Hierbei ist die Rede von einer Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Wir möchten in diesem Artikel den Wandel der Rechtsform besprechen.

Warum ein Einzelunternehmen in GmbH umwandeln?

Es gibt einige Vorteile, weshalb sich Unternehmer für ein Einzelunternehmen entscheiden. Es ist vor allem der einfache und kostengünstige Gründungsprozess, weshalb sich viele Gründer für ein Einzelunternehmen entscheiden. Es gibt nur eine/n Gründer/in, die Geschäfte werden unter dem eigenen Namen geführt und die Gewinne müssen nicht geteilt werden. Allerdings gibt es auch Nachteile wie das alleinige unternehmerische Risiko und eine unbeschränkte persönliche Haftung, die auch mit dem eigenen Privatvermögen erfolgt. Auf diese Weise können Forderungsausfälle schnell zu einer Zahlungsunfähigkeit sowie Privatinsolvenz führen. Das ist auch der größte Grund, warum Einzelunternehmen in GmbH umwandeln so lukrativ erschein, denn bei einer GmbH erfolgt die Haftung ausschließlich mit Geschäftsvermögen.

Das Wachstum des Unternehmens

Die zahlreichen Vorteile, die bei der Geschäftsgründung eines Einzelunternehmens entstanden sind, können sich mit dem Wachstum eines Unternehmens schnell in das Gegenteil umschlagen. Sobald das Unternehmen zu wachsen beginnt, steigt auch das sog. unternehmerische Risiko. Die Rechtsform gibt dem/der Inhaber/in keinen Spielraum und es bleibt nur eins, nämlich Einzelunternehmen in GmbH umwandeln. Die Haftung allein ist nicht für den Wandel der Rechtsform ursächlich, denn das Ansehen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Aufgrund der Gesellschaftshaftung und einem Stammkapital von 25.000 Euro steigt auch die Reputation im Vergleich zu einem Einzelunternehmen auf dem Markt.

Wie erfolgt die eigentliche Umwandlung der Rechtsform?

Es gibt mehrere Methoden, um eine erfolgreiche Umwandlung der Rechtsform auszuführen. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz. Darüber hinaus kann das Einzelunternehmen durch die sog. Einbringung in eine GmbH umgewandelt werden. Außerdem gibt es die sog. Bargründung, die durch den Verkauf bzw. Verpachtung des Einzelunternehmens durchgeführt wird. So bleibt es ganz bei dem/der Inhaber/in, welche Umwandlungsmethode angewandt wird. Schließlich besteht fast jedes Unternehmen darauf, eine Umwandlung möglichst kostengünstig zu halten und schnell zu bewerkstelligen. Oft sind Juristen gefragt, die eine Rechtsberatung und qualifizierte Hilfe bei der Fragestellung rund um eine Rechtsformumwandlung bieten können.